Panosis hat geschrieben:ICAO Document 9303, Part 1, Volume 1, Seite IV-50 (Appendix 9) (double s).
Auch Seite IV-14, Punkt 9.4.1
Mit diesen Stellenangaben bin ich leider nicht weitergekommen. Gefunden habe ich die entscheidenden Stellen schließlich
hier (Part 3).
Da die Seitennummern im Dokument etwas verwirrend sind, beziehe ich mich auf die Seitennummern der PDF-Datei:
Auf Seite 10 unten (3.1) gibt es die Angaben zur Namensnennung im Sichtbereich.
Auf Seite 25 (4.3 + 4.4) und ab Seite 26 unten (4.6) gibt es Entsprechendes zum maschinenlesbaren Bereich.
Ab Seite 36 (6.) findet sich die Ersetzungstabelle für den maschinenlesbaren Bereich.
Interessanterweise sind für die Umlaute die Umschreibungen mit und ohne E erlaubt, also z. B. aus Ä kann entweder AE oder A werden. Für Ü geht alternativ auch noch UXX (für welche Sprache auch immer man das braucht). Lediglich für ß ist fest die Umschreibung SS vorgegeben (Seite 40 unten).
Da muss der Einreisebeamte am A... der Welt aber ganz schön lang in der Tabelle suchen, um festzustellen, ob eine Umschreibung erlaubt ist oder nicht. Und wenn ein eiliger Kollege anderswo das ß versehentlich als B gelesen und ins System eingetippt hat, hat man doch wieder das ganze Theater...
Was bin ich froh, dass in meinem Namen keine Sonderzeichen vorkommen.
Auf Reisen aufgehalten worden bin ich leider trotzdem schon mehrmals - gibt ja noch viele andere Gründe außer der Namensschreibung.