Lizenz / Nutzung von Schriften

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furryspider
Beiträge: 3
Registriert: 08.06.2006 22:14:59

Lizenz / Nutzung von Schriften

Beitrag von furryspider »

Hallo zusammen,

ich habe schon einige Suchabfragen diesbezüglich probiert, konnte aber leider nichts schlüssiges dazu finden. Ich hoffe mal, diese Frage hat keine allzu offensichtliche Antwort... :)

Hintergrund:
Ich habe hier vorliegen ein Softmaker Office 97 GS, das bei einem alten Rechner von mir dabei war und auf dem einige Schriften beigepackt sind. Außerdem trage ich mich mit dem Gedanken, den Megafontpack zu erstehen.
Leider konnte ich bisher nirgendwo einen aussagekräftigen Text zur Nutzungserlaubnis dieser Schriften finden.

Fragen:
1. Gibt es einen solchen Lizenztext? Wenn ja, wo?
Ich möchte einfach vorher wissen, ob ich mit diesen Schriften z. B. folgendes tun kann:
- Einen Flyer damit erstellen, im Copyshop drucken lassen und in der ganzen Stadt verteilen?
- Ein Buch schreiben und als PDF-Datei mit eingebetteter Schrift im Internet verteilen? Unterscheidung zwischen kommerziellem und nichtkommerziellem Inhalt nötig?

2. Stehen alle Schriften unter den gleichen Bedingungen?

Falls es zu diesen Fragen schon Threads gibt, wäre mir auch mit einem Link geholfen.

Danke schonmal!
Tobias-L
Beiträge: 3178
Registriert: 01.12.2003 15:44:30
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Re: Lizenz / Nutzung von Schriften

Beitrag von Tobias-L »

furryspider hat geschrieben: - Einen Flyer damit erstellen, im Copyshop drucken lassen und in der ganzen Stadt verteilen?
Ja, das ist natürlich erlaubt.
furryspider hat geschrieben: - Ein Buch schreiben und als PDF-Datei mit eingebetteter Schrift im Internet verteilen? Unterscheidung zwischen kommerziellem und nichtkommerziellem Inhalt nötig?
Auch eine Einbettung in PDF ist erlaubt, sofern die damals mitgelieferten Schriften bereits in PDF einbettbar waren.
Verboten hingegen ist die Weitergabe der Schriften bzw. der Schriftartendateien.
furryspider hat geschrieben:2. Stehen alle Schriften unter den gleichen Bedingungen?
Ja, auf alle von Ihnen angesprochenen Schriften treffen obige Angaben zu.
Tobias Leißner
furryspider
Beiträge: 3
Registriert: 08.06.2006 22:14:59

Beitrag von furryspider »

Vielen Dank für die Antwort!
Das klärt den Sachverhalt erstmal.

Allerdings möchte ich nochmals kurz auf meine erste Frage zurückkommen.
Für mich ist es ungewöhnlich, erst hier auf dem Supportforum klare Auskunft über die Nutzungsbedingungen zu erhalten. Die Lizenz ist weder als Datei auf der o. g. Office-CD zu finden, noch wird während der Installation etwas entsprechendes angezeigt.

Ist auf dem Megafont-Paket ein solches Dokument zu finden? Und kann man dieses ev. im Vorfeld einsehen? (Ich bin auf den Softmaker-Seiten nicht fündig geworden.)
Würde (zumindest mir) eine Kaufentscheidung sehr erleichtern.

Vielen Dank schonmal / nochmal!
martin-k
SoftMaker Team
SoftMaker Team
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Beitrag von martin-k »

Sind wir schon so weit, daß Sie sich wundern müssen, daß ein Softwarehersteller nicht versucht, Ihre Rechte zu beschneiden?

Das Urheberrechtsgesetz regelt ganz genau, was Sie mit einer Software (eben auch einer Schriften-CD) machen dürfen. Irgendwelche Lizenzverträge, die Sie sowieso erst nach dem Kauf sehen können, würden wohl eher dazu dienen, Ihre Rechte zu beschränken. So kenne ich das jedenfalls von diesen "Abnick-Lizenzverträgen", ohne die viele Programme nicht installiert werden können.

Und (überrraschenderweise?) das Urheberrechtsgesetz stimmt auch mit dem gesunden Menschenverstand überein: Sie dürfen die Schriften zur Produktion beliebiger Druck- und digitaler Werke benutzen, nur die Schriften selbst dürfen Sie nicht weitergeben.

Das klingt doch eigentlich ganz vernünftig.

Oder wann haben Sie zum letzten Mal einen Lizenzvertrag für ein gerade gekauftes Buch oder eine Zeitschrift abgezeichnet? Die sind genauso urheberrechtlich geschützt ... :D
Martin Kotulla
SoftMaker Software GmbH
furryspider
Beiträge: 3
Registriert: 08.06.2006 22:14:59

Beitrag von furryspider »

Sorry, wenn ich anfange zu nerven. Aber wenn wir das Thema schonmal angepackt haben... :)
Das Urheberrechtsgesetz regelt ganz genau, was Sie [...] machen dürfen.
Ist das wirklich so? Soweit ich das UrhG in Erinnerung habe, ist darin nur festgehalten, welche Arten von Werken urheberrechtlich geschützt sind, und dass ausschließlich der Urheber zunächst mal alle Rechte an Veröffentlichung, Vervielfältigung und eben auch Nutzung behält.

Es ist nun (in gewissen Grenzen) die Entscheidung des Urhebers bzw. Rechteinhabers, welche Nutzungsrechte er weiterveräußert, und welche nicht. Und diese Regelung wird durch die Nutzungsbedingungen getroffen. Oder täusche ich mich hier?

Ich weiß nicht, inwieweit der Verkauf des Werkes (z. B. Megafont) automatisch die Nutzung regeln kann. Wenn Ihnen hier genauere Informationen vorliegen, würde ich mich sehr über einen Hinweis / einen Link / eine Erklärung freuen.

Vielen Dank, und nochmal sorry für die Erbsenzählerei. :-)
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