Grüß Gott,
ich trau' mich jetzt mal fragen...
Nach dem Update von TextMaker-2002 auf TextMaker-2006 habe ich den alten Textmaker nicht etwa von der Platte gelöscht, sondern drauf gelassen.
Ich benutz(t)e ihn auch fleißig weiter. Das macht(e) für mich Sinn, denn der alte ist (etwas) schneller geladen und (noch) etwas stabiler, der neue kann dafür mehr.
Es ist sichergestellt, dass an meinem PC nur ich arbeite.
Und arbeiten meint: produktive Dinge damit tun - nicht nur Programme öffnen und sich an der Anzahl der offenen Fenstern erfreuen. Insofern "arbeite" ich auch nur entweder mit TM02 oder TM06.
Formal wäre die Lizenz für den TM02 nach dem Update auf TM06 ja erloschen. Also dürfte ich ihn ja eigentlich nicht weiter nutzen.
Oder sieht SoftMaker das nicht so eng?
Wie ist das?
Das Problem stellt sich, zumindest temporär, ja demnächst auch für den PlanMaker, da ich von TM-02/06 und PM-04 auf Office-06 aufzurüsten gedenke. Auch da würde ich gerne - zumindest übergangsweise - den "alten" Planmaker noch auf der Platte lassen, bis der "neue" mich wunschlos glücklich macht (der alte PM-04 war "Liebe auf den zweiten Blick", erst war ich nicht gaaaar zu sehr begeistert davon, inzwischen liebe ich ihn heiß und innig).
Ade!
Tassilo