Weiterverkauf von Softmaker Lizenzen

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alitsolutions
Beiträge: 2
Registriert: 17.09.2018 12:14:40

Weiterverkauf von Softmaker Lizenzen

Beitrag von alitsolutions »

Guten Tag zusammen,

ich verwende seit einiger Zeit SoftMaker Office und habe damit MS Office und LibreOffice auf meinen Rechnern ersetzen koennen.

Als Inhaber einer kleinen IT Firma fragen mich meine Kunden mich regelmaessig nach einer guten und guenstigen Alternative zu MS Office. Da ich selbst Softmaker verwende, moechte ich das auch gerne an meine Kunden verkaufen.

Daher habe ich folgende Fragen:
1.) Darf ich erworbene Softmaker Office Lizenzen weiterverkaufen?
2.) Ist es fuer den Kunden ein Problem, wenn ich die Lizenzen auf meinen Namen/Namen meiner Firma gekauft habe und kann ich diese eventuell eubertragen?
3.) Gibt es fuer Firmen eventuell noch andere Moeglichkeiten als die Lizenzen selbst im Online Shop zu kaufen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Gruessen
Andreas Lenzen
einposter
SoftMaker Volunteers
SoftMaker Volunteers
Beiträge: 1656
Registriert: 24.04.2009 22:27:34
Wohnort: Düsseldorf

Re: Weiterverkauf von Softmaker Lizenzen

Beitrag von einposter »

Andreas,

bitte für solche Fragestellungen direkt sales (ätt) softmaker (punkt) com anschreiben. Dort wird Dir bestimmt weitergeholfen.
alitsolutions
Beiträge: 2
Registriert: 17.09.2018 12:14:40

Re: Weiterverkauf von Softmaker Lizenzen

Beitrag von alitsolutions »

Danke, das werde ich tun.
Silbermöwe
Beiträge: 49
Registriert: 12.10.2017 19:11:06
Wohnort: Malente Hamburg

Re: Weiterverkauf von Softmaker Lizenzen

Beitrag von Silbermöwe »

Schau mal unter license-de.rtf
Da findest Du das hier:
"Die Software, die dieser Lizenzvereinbarung unterliegt (die "Software"), ist das Eigentum der SoftMaker Software GmbH ("SoftMaker") oder ihrer Lizenzgeber und ist urheberrechtlich geschützt. SoftMaker als Eigentümer der Software gewährt Ihnen gewisse Rechte, sobald Sie der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt haben. Sofern nicht durch Nachträge oder Ergänzungsverträge modifiziert, gilt das Folgende als vereinbart zwischen Ihnen und SoftMaker:
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ZUSÄTZLICHE RECHTE

Alle Nutzer sind berechtigt:

1. Eine angemessene Zahl von Sicherungskopien (Backups) zum Zwecke der Datensicherung anzufertigen, solange diese Sicherungskopien nicht an Dritte weitergegeben werden.

2. Die Nutzungsrechte an der Software dauerhaft an einen Dritten zu übertragen, solange Sie keine Kopien oder das Original der Software zurückbehalten und der Empfänger den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt."

Das sollte Klarheit schaffen.
Gruß Sibermöve
Gruß Silbermöwe


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