Mein neues Buch

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HadleyB
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Mein neues Buch

Beitrag von HadleyB »

Ich möchte auch mal wieder gelobt werden: Seit heute kann mein neues, kleines Buch über jeden Buchshop im Internet bestellt werden. Es beinhaltet 12 Kurzgeschichten, hat 56 Seiten und kostet nur 3,90 Euro. Es wurde komplett (!) mit Textmaker 2010 erstellt, was auch beweist, wie geil diese Software ist.

Wieder ein Schritt auf dem langen Weg berühmt zu werden. Aber jeder Schritt ist ein weiterer Schritt ins Ziel!

Amazon: http://bit.ly/bcirav

PS: Bekomme ich eigentlich einen Obulus, wenn ich im Buch erwähne mit welcher Software ich es erstellt habe? Ich hätte immer eine ganze Seite Platz, kein Problem. :roll:
Zuletzt geändert von HadleyB am 26.04.2010 12:23:07, insgesamt 1-mal geändert.
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greifenklau
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von greifenklau »

HadleyB hat geschrieben: PS: Bekomme ich eigentlich einen Obulus, wenn ich im Buch erwähne mit welcher Software ich es erstellt habe? Ich hätte immer eine ganze Seite Platz, kein Problem. :roll:
Was macht SM wenn das Buch schlecht ist? :mrgreen:
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von pbk »

HadleyB hat geschrieben:PS: Bekomme ich eigentlich einen Obulus, wenn ich im Buch erwähne mit welcher Software ich es erstellt habe? Ich hätte immer eine ganze Seite Platz, kein Problem. :roll:
Denke eher nicht. Wenn Adobe jedem Autor, der im Vorgeplänkel "Erstellt mit Adobe InDesign in den Schriften…", dann sind die irgendwann pleite ;-)
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von PeterQ »

HadleyB hat geschrieben:PS: Bekomme ich eigentlich einen Obulus, wenn ich im Buch erwähne mit welcher Software ich es erstellt habe? Ich hätte immer eine ganze Seite Platz, kein Problem.
Du hast ja hier schon kostenlos für dein Buch werben können. Das ist doch schon was. :wink:
Gibt es dein Buch auch als E-Book? Wenn ja, zu welchem Preis?
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HadleyB
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von HadleyB »

Nein, ein E-Book wird es nicht geben und das hat auch einen sehr einfach Grund: Die lassen sich beliebig kopieren und weitergeben. Ich will ja Bücher verkaufen und nicht zuschauen, wie diese in Tauschbörsen angeboten werden.

Das mit dem Obulus war ein Scherz, aber das dachte sich der Eine oder Andere vielleicht schon. Ist schon toll, dass der Tread nicht sofort gelöscht wurde :-)
Zuletzt geändert von HadleyB am 26.04.2010 12:23:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von PeterQ »

Aus meinem vorherigen Beitrag entstehen zwei weitere Fragen an SoftMaker und eine Bemerkung an HeadleyB.

Zu der ersten Frage, die mir dazu eingefallen ist: Wird TextMaker in Zukunft das epub-Format unterstützen? So dass z.B. das Büchlein von HeadleyB wie beim pdf-Export ins epub-Format exportiert werden kann? Schließlich wird ja TextMaker auch zum Bücherschreiben verwendet.

Zweite Frage bezieht sich auf die Werbung, die hier offensichtlich möglich ist. Kann ich hier auch auf meine Website verlinken? Ich bin da immer etwas zurückhaltend, da ich den Charakter dieses Forum als eines, welches sich um SoftMaker-Produkte handelt, respektiere. Aber ich könnte mir einen Linktausch dahingehend vorstellen, dass ich auf meiner Website, die auch nur einige wenige ausgewählte Links enthält, auf SoftMakerOffice verweise, als eine Office-Suite, die in meinem Unternehmen angewandt wird. Im Gegenzug wäre eine Referenzliste (mit Link) bei SoftMaker möglich, die darauf hinweist, welche Firmen die Software von SoftMaker in ihrem Berufsalltag verwendet.

Nun noch meine Bemerkung an HeadleyB: Ich verstehe schon die Problematik des geistigen Eigentums und wie schnell eine Datei kopiert und weitergereicht sein kann. Aber in deinem Fall könnte es sogar von Vorteil sein. Ich weiß nicht, wieviel du an Books on Demand für ein Exemplar bezahlen musst und letztlich von den 3,90 € bei dir hängen bleiben. Verkaufst du es aber als elektronisches Buch für 2 €, dann bleiben dir auch die 2 €. Und wenn es einer gut findet und es verschenken will, dann hätte ich schon das Vertrauen, dass er auch dafür 2 € dir überweist. Einen netten Hinweis am Ende des Buches könnte vielleicht ausreichend sein. Und je einfacher der Vertriebsweg und das Weitergeben, umso schneller kommst du ja auch auf deinem Weg zum Ruhm voran :wink: .
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von Panosis »

Nun muss ich mal was zu meinem Steckenpferd, dem Urheberrecht sagen:

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, sein geistiges Eigentum zu schützen: Einerseits kann durch Beschränkung, Geheimhaltung u. dgl. die unbefugte Nutzung erschwert oder verhindert werden, anderseits kann durch offene Vertriebskanäle der "Schwarzmakrt" weitgehend trocken gelegt und mittels flankierenden Massnahmen eine finanzielle Abgeltung sichergestellt werden. Beide Wege haben Vor- und Nachteile.

Nun hat sich natürlich auch die Politik der Sache angenommen, und das schon vor Jahren. Deshalb gibt es Urheberrechtsgesetze und die Berner Übereinkunft. Darin ist im wesentlichen ein Kompromissmodell vorgesehen, das einerseits die Verfügung des Urhebers über sein Werk schützt und anderseits einen geöffneten, aber nicht vollkommen schrankenlosen Markt garantiert. Dazu gibt es die flankierenden Massnahmen, nämlich in Gestalt der Verwertungsgesellschaften.
Da es Rechte gibt, die ein einzelner Urheber nicht selbst wahrnehmen kann, hat der Gesetzgeber die Wahrnehmung dieser Rechte vereinheitlicht, pauschalisiert und dem Kollektiv der Urheber übertragen, das durch die Verwertungsgesellschaften repräsentiert wird. Bei Text-Werken ist dies in Deutschlang die VG Wort mit Sitz in München. Wer seine pauschalen Rechte kollektiv wahrnehmen lassen will, muss sich bei der VG Wort anmelden und erhält dann für bestimmte Nutzungen eine Abgeltung, die z. B. mittels Kopiergeräteabgabe pauschal von den Nutzern eingezogen wird.
Wer das nicht will, kann den anderen Weg gehen und seine Rechte über technische Massnahmen wie z. B. digitale Rechteverwaltung schützen. Er bleibt dann aber auf sich selbst gestellt, muss ggf. allein vor Gericht gehen und muss auf den Schutz der technischen Massnahmen vertrauen. Bei diesen Schutzmassnahmen stellt sich dann auch die Frage, ob sie im Einzelfall gesetzlichen Lizenzen widersprechen, so ist z. B. gesetzlich das Ziehen einer einzelnen Sicherungskopie erlaubt, technische Massnahmen, die dies verhindern, dürften also in aller Regel illegal sein.

Nach dem Urheberrecht ist es auch nicht illegal, seine legal erworbene Kopie an einen Dritten weiterzugeben, sofern man diese nicht auch selbst behält, also die Kopie dupliziert oder weiter kopiert. Gesetzlich ist eine Vergütung nur auf dem Erstverkauf eines Werkexemplars geschuldet. Ausnahmen gibt es für bildende Werke im Rahmen des Folgerechts oder z. B. bei der kollektiven Nutzung von Büchern in Büchereien und Bibliotheken, wofür die Bibliothekstantieme eingezogen wird. Besondere Regeln gelten auch, wenn z. B. ein e-Book in einem Firmennetzwerk intern abrufbar gemacht wird oder wenn ein Werk z. B. über Rundfunkt vorgelesen wird - dann fallen jeweils Abgeltungen an, die ebenfalls von den Verwertungsgesellschaften eingezogen werden.
Um diesen Punkt klarzustellen: Im Bereich der Geltung gesetzlicher Lizenzen kann ein Autor nicht verhindernd eingreifen. Er kann bloss die gesetzlich vorgesehene Abgeltung über eine Verwertungsgesellschaft geltend machen. Es ist also z. B. nicht möglich, das ausschnittweise private Kopieren eines Werkes zu verbieten - dieses ist gesetzlich erlaubt, hingegen kann die geschuldete Abgeltung über die zuständige Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden - dies ist ebenfalls gesetzlich vorgesehen.

Es gibt heute einige alternative Modelle zum klassischen Urheberrecht, etwa DRM, Creative Commons oder Open Access, doch insgesamt halte ich diese Modelle im Vergleich zum Urheberrecht für nach wie vor deutlich schlechter, zudem kollidieren diese ausnahmslos im einen oder andern Punkt mit dem geltenden Recht. Daher empfehle ich jedem angehenden Urheber, sich bei einer Verwertungsgesellschaft anzumelden und über diese weitere Informationen zum Urheberrecht zu beziehen.
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von esque »

Panosis hat geschrieben:Es gibt heute einige alternative Modelle zum klassischen Urheberrecht, etwa DRM, Creative Commons oder Open Access, doch insgesamt halte ich diese Modelle im Vergleich zum Urheberrecht für nach wie vor deutlich schlechter, zudem kollidieren diese ausnahmslos im einen oder andern Punkt mit dem geltenden Recht.
Hast du ein Beispiel für deine Aussage, daß die Creative Commons gegen geltendes Recht verstösst?


Auch bezweifle ich, daß irgendein Richter deiner Logik folgen wird, daß aus dem Recht (?) zur Sicherheitskopie folgen soll, daß DRM oder ähnliche Massnahmen illegal sind.
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von Panosis »

Es gibt dazu rechtskräftige Urteile. Im übrigen ist alles Weitere hier off topic.
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von HadleyB »

Ich kenne die Geschichte eines russischen Schriftstellers, dessen letztes Buch wie Blei im Regal lag. Erst als er es auf seiner Homepage als komplettes PDF anbot (natürlich mit beschränkten Rechten wie z.B. kein Drucken, kein Kopieren der Texte), hat es sich wie geschnitten Brot verkauft. Die Frage nach dem "Warum" ist klar: Wer liest schon einen 500 Seitenschmöcker am Bildschirm? Bei meiner Biographie habe ich drüber nachgedacht, es kostenlos als Download anzubieten, aber dann wieder verworfen. Das wären zwar auch 360 Seiten, aber ich bin da eher konservativ.

Es stimmt schon, von den 3,90 Euro bleiben mir nur ein paar Cent. Aber das ist nur ein kleines Buch. Meine Nachbarin hat ein sehr aufwändiges, chinesisches Kochbuch geschrieben. Über einen richtigen Verlag, sie bekommt auch nur 40 Cent pro Buch. Bei BOD behalte ich aber alle Rechte an dem Buch und kann jederzeit, sollte eines meiner Bücher (wider Erwarten) ein Bestseller werden, jederzeit den Verlag wechseln. Dann kann ich mit dem Geldverdienen immer noch anfangen. :-)
Zuletzt geändert von HadleyB am 26.04.2010 12:23:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von martin-k »

PeterQ hat geschrieben:Aus meinem vorherigen Beitrag entstehen zwei weitere Fragen an SoftMaker und eine Bemerkung an HeadleyB.

Zu der ersten Frage, die mir dazu eingefallen ist: Wird TextMaker in Zukunft das epub-Format unterstützen? So dass z.B. das Büchlein von HeadleyB wie beim pdf-Export ins epub-Format exportiert werden kann? Schließlich wird ja TextMaker auch zum Bücherschreiben verwendet.

Zweite Frage bezieht sich auf die Werbung, die hier offensichtlich möglich ist. Kann ich hier auch auf meine Website verlinken? Ich bin da immer etwas zurückhaltend, da ich den Charakter dieses Forum als eines, welches sich um SoftMaker-Produkte handelt, respektiere. Aber ich könnte mir einen Linktausch dahingehend vorstellen, dass ich auf meiner Website, die auch nur einige wenige ausgewählte Links enthält, auf SoftMakerOffice verweise, als eine Office-Suite, die in meinem Unternehmen angewandt wird. Im Gegenzug wäre eine Referenzliste (mit Link) bei SoftMaker möglich, die darauf hinweist, welche Firmen die Software von SoftMaker in ihrem Berufsalltag verwendet.
Epub wird so schnell wohl nicht unterstützt werden. Da gibt es noch eine Reihe von Formaten, die erst einmal abgearbeitet werden müssen.

Sie können, sofern sich ein Anknüpfungspunkt zu SoftMaker ergibt (wie bei HadleyB), in Ihrer Signatur gerne einen Link auf Ihre Website aufnehmen.
Martin Kotulla
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Re: Mein neues Buch

Beitrag von Heinze »

HadleyB hat geschrieben:. . . habe ich drüber nachgedacht, es kostenlos als Download anzubieten, aber dann wieder verworfen. Das wären zwar auch 360 Seiten, aber ich bin da eher konservativ.
Seit einiger Zeit besteht auch die Möglichkeit, PDF-Dokumente auf Deiner Homepage bei der VG WORT für die Ausschüttungen der Tantimen zu melden. Das lohnt sich aber nur, wenn Du der Meinung bist, dass diese Seite auch häufig besucht werden wird. Dazu musst Du allerdings bei der VG WORT für Deine Seite mit dem PDF-Dokument einen Link für ein sog. Zählpixel beantragen, damit die VG WORT einschätzen kann, ob diese Seite häufig genug besucht wurde. - Vielleicht lohnt sich ein Versuch . . .
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