Normalerweise ist ein Verkäufer verpflichtet, ein einwandfreies Produkt anzubieten. Mir ist nicht bekannt, daß SoftMaker damit wirbt, eine verbugte Version anzubieten. Man kann zwar der Meinung sein, daß Software, bedingt durch ihre Komplexität, durchaus Fehler haben kann - dieser Meinung bin ich allerdings nicht - aber dann hat man gefälligst gemeldete Fehler auch zu beheben.greifenklau hat geschrieben:Nur weil SM nicht auf jeden Userwunsch direkt wie ein Stier auf das rote Tuch anspringt, sind sie an dem User nicht interessiert.
Nur, weil nicht sofort jeder Bug ausgemerzt wird, weil es an anderer wichtiger Stelle mehr pressiert, hisst man die Flagge.
Darauf gibt SoftMaker aber einen feuchten Kehricht. Und das ist in meinen Augen Betrug und somit kriminell. Man hat ein Produkt verkauft, was nicht richtig funktioniert. Das passiert zwar auch bei einer Waschmaschine oder einem Staubsauger, aber da wird der Fehler umgehend (!) behoben. Spätestens 14 Tage nach der Beanstandung ist das Produkt ausgebessert.
Und auf Userwünsche geht SoftMaker nun mal gar nicht ein. Wie lange ist das leidige Thema mit dem Suchen/Ersetzen-Fenster schon ein Userwunsch? 10 Jahre? Ich glaube, hier irgendwo diese Zahl gelesen zu haben.
Also erzähle mir hier nichts, SoftMaker wäre am User interessiert! Ich bin mit Version 2016 eingestiegen, und es war auch meine letzte Version vom SoftMaker.