Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

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teddy4you
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Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von teddy4you »

Hallo Zusammen,

ich nutze SoftMaker Office schon viele Jahre in der Pro-Version und bin mit dem Paket auch zufrieden. Wenn eine neue Version erschienen ist, habe ich auch immer die neuen Versionen käuflich erworben.

Als SoftMaker die Mietversion herausgebracht hat, war ich noch zufrieden, dass es beiden Versionen parallel gab. Angefangen hatte SoftMaker bei FlexiPDF, dass es Leistungsunterschiede bei der Kauf- und Mietversion gibt. Das sich das jetzt auch auf das Office ausweitet, macht mich traurig.

Ich bin gern bereit, für gute Software auch zu bezahlen. Aber die generelle Entwicklung (die Adobe für seine Profi-Suite begonnen hat), dass man fast schon gezwungen wird, wenn man die komplette Leistung haben möchte, die Mietversion zu nehmen, finde ich ungut und nicht wirklich kundenfreundlich. Als jahrelanger Kunde finde ich mich da schon vor den Kopf gestoßen und eigentlich Kunde 2. Klasse.

Mein Post wird zwar sicher nichts bewegen, aber mir war es einfach mal wichtig, meine Meinung kund zu tun, zu der Entwicklung auch hier bei Softmaker.

t4y
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Jossi
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von Jossi »

Wie an anderer Stelle schon mehrfach erklärt wurde: Sowohl für die Duden-Textstilanalyse als auch für die DeepL-Übersetzungsfunktion als auch für die ChatGPT-Funktion muss SoftMaker selbst Lizenzgebühren an die jeweiligen Entwickler abführen (abhängig vom Nutzungsumfang). Die lassen sich also in eine Einmal-Kaufversion nicht einbauen, ohne dass SoftMaker dabei draufzahlen würde.
teddy4you
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von teddy4you »

Hallo Jossi, vielen Dank für die Antwort. Dann könnte man doch noch eine Variante über der Pro ansiedeln.

Wobei wenn man davon ausgeht, dass die Kaufversion als Update 60,00 EURO kostet und die Mietversion 30,00 EURO pro Jahr und meist alle 2 Jahre eine neue Version erscheint, würde sich das rein mathematisch eigentlich ausgleichen.

Das Problem sehe ich hier eher, dass alle Softwareanbieter die Kunden eher zu den Mitversionen drängen wollen. Finde ich persönlich aber keine gute Entwicklung.

Man muss auch mal die andere Seite sehen. Wenn ich alle 2 Jahre eine Vollversion kaufe, dann kann ich das für mich persönlich finanziell planen. Kann ich es mir in dem Moment leisten, kann ich es kaufen. Viele Leute mieten aber immer mehr Dinge. Es gibt aber viele private Personen, die mit den ganzen Mieten die Übersicht verlieren und überschuldet sind. Natürlich könnte man jetzt sagen, dass da jeder selbst darauf schauen muss. Aber es gibt eben genug Beispiele, dass das viele leider nicht im Griff haben.

Andererseits für Unternehmen ist die Miete sicher eine gewisse Planungssicherheit, ihre Software auf dem laufenden zu halten. Hier halte ist die Mietversion für sinnvoll. Sehe das ja in der eigenen Firma, wie lange es dauert, bis neue Software gekauft wird.

Alles in allem kann ich also die Anmerkung zu den Kosten so nicht nachvollziehen und akzeptieren. Einzig ist es der Vorteil für ein Unternehmen, dass es mit Mietsoftware sich etwas besser kalkulieren lässt.

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Gian
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von Gian »

teddy4you hat geschrieben: 05.06.2023 12:00:00Das Problem sehe ich hier eher, dass alle Softwareanbieter die Kunden eher zu den Mitversionen drängen wollen. Finde ich persönlich aber keine gute Entwicklung.
Ich halte den Begriff «Mietversion» für falsch, besser wäre «Aboversion».
teddy4you hat geschrieben: 05.06.2023 12:00:00Man muss auch mal die andere Seite sehen. Wenn ich alle 2 Jahre eine Vollversion kaufe, dann kann ich das für mich persönlich finanziell planen.
Auch eine Aboversion kann man finanziell planen. Solange die Aboversion nicht viel mehr als eine Kauflizenz kostet, sehe ich auch keinen Grund, gegen eine Aboversion zu sein, die man jederzeit auf Ende des Abos kündigen kann. Ich nutze einige Anwendungen als Aboversion, lasse es jedoch nie zu, dass am Ende des Abos der fällige Betrag einfach abgebucht wird. Das kann man bei guten Anwendungen im eigenen Profil anpassen.
teddy4you hat geschrieben: 05.06.2023 12:00:00Es gibt aber viele private Personen, die mit den ganzen Mieten die Übersicht verlieren und überschuldet sind.
Die Wohnung miete ich, die Zeitung abonniere ich und genau so abonniere ich für mich wichtige Anwendungen. In die Schuldenfalle geraten viele Leute, weil sie z. B. das Auto leasen, anstatt es zu kaufen. Meine Autos habe ich immer gekauft, aber nie geleast (das gab es damals auch noch nicht). Weil ich seit 46 Jahren mitten in Zürich in einem ruhigen Quartier wohne, Tram, Bus und Zug in wenigen Minuten zu Fuss erreichen kann, habe ich auch schon 46 Jahre kein Auto mehr und ich bin täglich begeistert vom ÖV. Der ÖV hat den Vorteil, dass er (bei uns) sehr pünktlich ist und ich die täglichen Staus nur aus dem Zugfenster sehe. Mit diesem Autoverzicht habe ich seit 46 Jahren auch keine Geldprobleme mehr, sodass, wenn ich eine Anwendung benötige, auch ein Abomodell kein finanzielles Problem ist.

Im Weiteren kaufe ich etwas, wenn ich das Geld zuvor angespart habe. So kommt man auch nie in die Schuldenfalle und als Kreditkarte dient mir eine Prepaidkarte meiner Bank, wo immer genügend Deckung vorhanden sein muss und man auch so nicht in die Schuldenfalle läuft.

Ein Abomodell führt die User nicht in die Schuldenfalle, da braucht es schon etwas mehr. Labile Leute gelangen in die Schuldenfalle, weil sie den Umgang mit Kreditkarten, Autoleasing usw. nie gelernt haben und grundsätzlich mehr ausgeben, als sie einnehmen und vor allem alles subito haben müssen. Sparen auf etwas ist für diese ein Fremdwort.

Das Abomodell hat für die Entwickler den Vorteil, dass sie regelmässige Einnahmen haben, die sie zwar nicht zu Millionären machen, aber in die Weiterentwicklung investieren können. Darum lohnt sich das Abomodell nicht nur für die User, sondern auch für die Entwickler – und das ist gut so.

Wenn ich jedoch kein Geld für die Aboversion (oder auch Kauflizenz) habe, dann verzichte ich auf die Anwendung bzw. gebe mich mit der Freeversion zufrieden. Darum habe ich vom eM Client auch nur eine Abolizenz. Für den Laptop und den zweiten PC im Hobbyraum reicht hingegen die Freeversion vollkommen. Das wäre auch bei Softmaker so, aber da ich da mit dem Abo das Recht bekomme, die Anwendung auf weiteren (bei mir 2), mir gehörenden PCs zu installieren, nutze ich das auch.

Den Abo-PDF Reader nutze ich nicht, weil dieser, wenn ich etwas mehr als nur PDFs lesen will, schnell sehr hohe Kosten verursacht. So nutze ich auch für die PDFs eine Abosoftware (nicht FlexiPDF), mit welchem ich äusserst zufrieden bin, weil ich nicht nur PDFs lesen will, sondern auch damit arbeiten will (z.B. PDF-Formulare). Auch da nutze ich eine Volllizenz, bei den beiden Neben-PCs reicht der Reader vom selben Hersteller vollkommen.

Der Hersteller bietet eine Anwendung an und man verwendet die Version, die die eigenen Bedürfnisse am besten erfüllt. Wenn das Geld nicht reichen sollte, sucht man eine andere Anwendung, die besser ins Budget passt. So einfach ist das.
Es gibt mal nun kein Recht auf irgend ein Abo- oder Lizenzmodell, wenn man es nicht bezahlen kann.

Keine Firma muss die Anwender vor seinem Ruin schützen. Dass das nicht passiert, ist nur der Anwender verantwortlich.

Herzliche Grüsse

Gian
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FUM
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von FUM »

Vorausgeschickt: Das Softmaker die genannten Funktionen nur im Abo-Modell aufgrund der eigenen Lizenzkosten anbietet, verstehe ich.
Da sie Ihre Office-Suite weiterhin auch als Einmalkauf und eine freie Version anbieten, nehme ich sie und ähnliche Firmen aus. Dies wird aber immer mehr zur Ausnahme.

Der Vorteil von Abo Modellen für den Hersteller ist natürlich einleuchtend.

Den für den User in den meisten Fällen nicht.

Ein Umstieg auf eine andere Software klappt bei einer Textverarbeitung oder PDF Reader noch leicht. Bei vielen anderen Programmen, die ein proprietäres Format verwenden, ist es schwierig bis unmöglich = Vendor lock-in.

Das Argument, es wird damit die Weiterentwicklung bezahlt: wie ging das die Jahrzehnte vorher bzw. wie geht das bei Softwareanbietern die ihre Programme noch als Einmallizenz anbieten?
Ich erlebe das sogar häufig umgekehrt. Seitdem es einige Programme, die ich beruflich nutzen muss, auf ein Abo Modell umgestiegen sind, werden die kaum noch weiterentwickelt. Die Farbgestaltung und ein paar Änderungen an der UI einmalig pro Jahr gibt es Alibi. Neue Funktionen kommen kaum noch.
Früher waren sie bemüht die Nachfolgeversion durch Weiterentwicklung attraktiv zu gestalten, damit man sie kauft. Jetzt wissen sie, dass Geld bekommen sie ja so oder so. Schnittstellen zum Export wurden während des Abos beschnitten. Vendor lock-in ist für den Hersteller schon was Schönes. In der vor Abo Zeit hätten wir einfach die alte Version weiter benutzt.

Argument: Abo ist günstiger. Stimmt im Einzelfall, häufig aber nicht.
Außerdem kann der Anbieter jederzeit den Preis anheben. Z.B. eine PIM Anwendung, die ich hatte, ist zunächst auf Abo umgestiegen und im darauffolgenden Jahr hat sich der Abo-Preis verdoppelt. Jetzt bezahlt man im Jahr mehr, als man vorher für die zeitlich unbegrenzt lauffähige Version einmalig bezahlt hat (bei weniger Funktionsumfang).
Mal ganz abgesehen davon, dass sich auch die eigene finanzielle Situation plötzlich ändern kann. Abo gekündigt: häufig kommt man an seine Daten selber nicht mehr ran. Softwarelizenz ohne Laufzeitbeschränkung gekauft: alte Version weiternutzen.
Ich habe hier noch eine MS Office 2003 rumliegen, die ich selten noch brauche (damals einmalig 150 Euro bezahlt). Selbst wenn das Betriebssystem nicht mehr unterstützt wird, kann ich alte Programme immer noch in einer VM installieren.

Argument: man hat immer die neueste Version. Das will ich häufig gar nicht. Z.B. wurde bei vielen Programmen das UI in den letzten Jahren immer schlechter, Funktionen entfernt usw. (Beispiel Adobe: plötzlich Unterstützung für Pantone Farben entfernt, Affinity Einmalkauf Pantone Farben können weiter genutzt werden). Oder es werden Formate nicht mehr unterstützt, die man aber noch braucht. Bei Kauf kann man entscheiden, ob ide Änderungen es einem Wert sind.

Updates/Upgrades: bevor die im produktiven Einsatz eingespielt werden, sollte man erstmal prüfen, ob Probleme auftreten. Bei Abo-Versionen geht das häufig nicht.

Natürlich gibt es Programme, bei denen ein Abo sinnvoll und richtig ist. Z.B. wenn ständig neue Daten in eine Datenbank eingepflegt werden müssen (das würde dem Beispiel Zeitungsabo entsprechen). Aber bei den meisten (vor allem privat genutzten) Programmen ist dies nicht der Fall.

Damit will ich es erst mal bewenden lassen. Wenn immer möglich werde ich Abos meiden. Gerade kleinere Softwarehersteller können auch davon profitieren. Affinity hätte z.B. nie so einen Boom erfahren, wenn Adobe nicht auf Abo umgeschwenkt wäre.

Ich bin froh, dass Softmaker weiter die Kaufversion anbieten will.
teddy4you
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von teddy4you »

Hallo Zusammen,

ob es nun Abo oder Miete heißt, letztlich kommt es aufs gleiche raus. Ich bin auch eher der, der ein Auto kauft, wenn er das Geld hat. Halte es mit allem so. Möchte das eigentlich auch bei der Software so beibehalten. Wobei mich das Abo finanziell nicht in Schwierigkeiten bringen würde. Für jemand der alten Schule kauft man eben etwas, wenn man es will und das Geld hat. Wäre für die Zusatzfunktionen auch bereit, zum Beispiel 20,00 EURO auf Kaufpreis mehr zu bezahlen. Aber so hab ich die Entscheidung eben nicht.

Wobei man ja immer noch sagen muss, dass SoftMaker letztlich bei allen doch noch fair ist. Da gibt es gerade im Fotobereich Softwarehersteller, die da eher unverschämt bei den Kaufversionen zulangen.

Ich werde aber trotzdem bei der Kaufversion bleiben. Denn einen riesigen Vorteil hat diese. Auch wenn ich kein Update mehr heben möchte, kann ich die Software weiterhin nutzen. Beim Abo ist nach dem Ende des Abo Schluss mit der Nutzung.

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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von FFF »

teddy4you hat geschrieben: 05.06.2023 17:56:18 ... Wäre für die Zusatzfunktionen auch bereit, zum Beispiel 20,00 EURO auf Kaufpreis mehr zu bezahlen. Aber so hab ich die Entscheidung eben nicht.
Das geht nunmal nicht. Der eine nutzt die Funktionen 2x im Jahr, der andere läßt die KI jeden Tag 3 Artikel schreiben - wie soll SM das im Voraus kalkulieren? Allenfalls denkbar wäre ein "Mitprotokollieren" der Nutzung und eine nachträgliche Abrechnung - jährlich, monatlich etwa. Nur, von den Kosten der Verwaltung abgesehen, was machen, wenn der Kunde nicht zahlt? Inkasso?

Wenn mir das wirklich ein Thema wäre würde ich einfach meine Kaufversion als Backup behalten und ohne "Upgradepreis" die Aboversion buchen. Damit ist das Problem, womöglich nicht mehr an seine Daten zu kommen, abgesichert.
Denkbare Alternativlösung: SM könnte anbieten, vom Abo wieder zum Stand der aktuellen Kauflizenz downzugraden, meinetwegen gegen Obulus.

Ich bin auch kein besondere Abo-Freund, aber wenn man als Firma laufende Kosten für die Kunden übernehmen muss und überleben will, wie soll das gehen. Das Argument, "früher gings doch auch", sticht nicht wirklich, einerseits keine lfd. Kosten und andererseits - früher gab es noch Raum für regelmäßige größere Fortschritte, die den Kunden fast automatisch zum Upgrade motiviert haben - aber aus der Zeit sind wir so langsam raus. Ich tippe auf einem 9 jahre alten Rechner und wüßte nicht, warum ich ihn erneuern sollte, er denkt immer noch schneller als ich ;-)
Mit freundlichem Gruß
Karl
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von FUM »

Das solche Funktionen, die das Unternehmen selber mit laufenden Kosten zukaufen muss, schlecht in einem festem Kaufpreis zu kalkulieren ist ist klar.

Eine Möglichkeit in Bezug z.B. auf ChatGPT wäre aber z.B., dass man die Funktion als Paket für z.B. 100000 Zeichen in seinem Kundenkonto hinzubuchen könnte.
Was anderes passiert ja bei der NX-Version im Moment eigentlich auch nicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Nach der der Generierung von x Zeichen ist Schluss und man kann die Funktion bis zum Ende des 12 Monatszeitraums nicht mehr nutzen. Oder man muss vorfristig das Abo verlängern. Dann wird zwar der Abo-Zeitraum am Ende angehängt, aber nach weiteren ca. 100000 Zeichen ist mit der Funktion wieder Schluss.
Beim Zubuchen von Paketen bestünde auch der Vorteil, dass ein Intensivnutzer halt z.B. 5 Pakete im Jahr buchen kann und der Wenignutzer nur eins kaufen braucht.

Anderseits kann man natürlich ChatGPT und DeepL auch direkt nutzen.
Denkbare Alternativlösung: SM könnte anbieten, vom Abo wieder zum Stand der aktuellen Kauflizenz downzugraden, meinetwegen gegen Obulus.
Das wäre etwas, was ich mir auch wünschen würde. Nach Ablauf der Mindest-Abo-Zeit kann man wählen, ob man es fortsetzen will, oder ohne weitere Updates die Software (meinetwegen mit einer Ablösegebühr in Abhängigkeit von der Abo Laufzeit) weiter nutzen will. Quasi ähnlich dem Autoleasing.
Jossi
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von Jossi »

Beides (Zubuchmöglichkeiten für DeepL und ChatGPT und Downgrade auf Kaufversion gegen Ablösegebühr) scheinen mir recht sinnvolle Ideen zu sein, die SoftMaker mal durchrechnen sollte.
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von Einer-von-Millionen »

Jossi hat geschrieben: 06.06.2023 11:20:31 Beides (Zubuchmöglichkeiten für DeepL und ChatGPT und Downgrade auf Kaufversion gegen Ablösegebühr) scheinen mir recht sinnvolle Ideen zu sein, die SoftMaker mal durchrechnen sollte.
👍Das unterschreibe ich. Wobei ich die Möglichkeiten der Umsetzung als gering ansehe.
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von teddy4you »

Würde es aber auch eher als den besseren Weg sehen.

Wobei für mich rein mathematisch immer noch die Frage bleibt, wenn der Updatepreis genauso hoch ist, wie 2-jahres-ABO-Kosten bis zur neuen Version, warum man Leistungen von der Kauf- und ABO-Version splitten muss? Unterm Strich nimmt SoftMaker in 2 Jahren den gleichen Betrag ein. Mehr noch, der Betrag steht SoftMaker nach dem Update auf einmal zu Verfügung.
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Gian
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von Gian »

Hallo,
teddy4you hat geschrieben: 05.06.2023 17:56:18Denn einen riesigen Vorteil hat diese. Auch wenn ich kein Update mehr heben möchte, kann ich die Software weiterhin nutzen. Beim Abo ist nach dem Ende des Abo Schluss mit der Nutzung.
Wenn ich ein Abo nicht mehr will, weil ich die zusätzlichen Features nicht mehr benötige, kündige ich es einfach. Bei Softmaker würde ich dann auf SM FreeOffice wechseln. Wo liegt da das Problem.

Solange Softmaker FreeOffice, Abo- und Kaufversionen anbietet, ist für mich die Welt in Ordnung. Softmaker wird immer etwas günstiger sein wie MS-Office, denn viele Softwarenutzer schauen vorwiegend auf den Preis. Wäre MS-Office teurer, würden sie subito zu MS-Office wechseln. Für mich ist jedoch nie der Preis allein massgebend, sondern die Funktionalität einer Anwendung. Ob das eine Abo- oder Kaufvariante ist, ist für mich zweitrangig. Wenn die Anwendung nicht das bietet, was ich erwarte, ist sie schnell deinstalliert und durch eine andere Software ersetzt. Wäre die Kompatibilität von Softmaker zu MS-Office nicht so gut, wie sie heute ist, dann wäre sie schnell von meinem PC verschwunden, denn eine gute Kompatibilität zu MS-Office ist für mich das wichtigste eines Office-Programmes. Weil ich mit vielen Anwendern und Firmen zusammen arbeite, die nur MS-Office verwenden, ist das der ausschlagende Punkt für die Verwendung von Softmaker. LibreOffice & Co sind da leider keine Alternative, da nicht genügend kompatibel. Wäre ich mit MS-Office wirklich zufrieden gewesen, wäre ich bei MS-Office geblieben.

Herzliche Grüsse

Gian
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von teddy4you »

Grundsätzlich könnte man schon zu SM Free Office wechseln, muss aber dann auch die Beschränkungen in Kauf nehmen.

Ich bin ja schon bereit, für gute Software auch zu bezahlen. Aber ich möchte eben selbst entscheiden können, ob ich das einmal Kaufe oder ein ABO abschließe.
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CyberJoe
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von CyberJoe »

Hallo allerseits,
ich habe dazu mal 'ne Frage (passt halt hierher - deshalb fange ich keinen neuen Thread an...)

Ich habe hier im Forum schön öfter kundgetan, dass ich eher ein Freund der "klassischen" Kaufversion bin. (Was ich bezahle ist meins - ja ich weiß, stimmt nicht ganz, es geht ja um die Lizenz :roll: )

Aber nachdem, was ich hier in den letzten Wochen gelesen habe, werde ich mich wohl doch für eine Abo-Version entscheiden.
Ich habe auch ein Abo für SM Office für Android.
Wie wird das nun praktisch laufen?
Da ja Nutzer von SoftMaker Office NX die zusätzlichen Funktionen in der Android-Version kostenlos nutzen können:
- muss ich das Android-Abo kündigen und dann den neuen NX-Lizenzcode eingeben
- oder wird das Android-Abo automatisch gekündigt, wenn ich eine NX Lizenz eingebe
- oder ...?

Vielen Dank schonmal für die Antwort
Joe(achim)
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Re: Trennung der Funktionen in SoftmakerOffice NX und 2024

Beitrag von smm01 »

Gian hat geschrieben: 05.06.2023 14:37:41
teddy4you hat geschrieben: 05.06.2023 12:00:00Das Problem sehe ich hier eher, dass alle Softwareanbieter die Kunden eher zu den Mitversionen drängen wollen.
Ich halte den Begriff «Mietversion» für falsch, besser wäre «Aboversion».
Nö, der Begriff "Miete" hat schon was Wahres.
Wenn man das Abo kündigt oder durch nicht-bezahlen auslaufen lässt, funktioniert Office nicht mehr (Quelle: SM-Support)
Das ist "Miete" - Leistung solange bezahlt wird.

Ein "Abo" wäre, dass man immer das Neueste bekommt, ohne dass einem das alte genommen wird.

Vergleich: die Zeitschriften in den Wartezimmern von Arztpraxen sind "gemietet", alle paar Tage kommt einer und tauscht die alten gegen neue aus; wenn man den Vertrag kündigt, werden die ausliegenden Zeitungen geholt und man hat nichts mehr. So ist es bei Softmaker - nichts zahlen, nichts haben. Ein Abo ist das, was man bei der Tageszeitung hat - da kommt jeden Tag eine neue und die alten kann man behalten solange man will.
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